1. K., 2. K., 3. K., 4. K. – RA Tamoschus und Inselmann, Dessau – ./. Bundesrepublik Deutschland
Die Kläger, eine moldawische Familie, begehren die Erteilung einer Aufnahmezusage als jüdische Zuwanderer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihre Anträge ab, weil der Kläger zu 1 nicht durch staatliche, vor 1990 ausgestellte Personenstandsurkunden nachgewiesen habe, dass er selbst jüdischer Nationalität sei oder von einem Elternteil jüdischer Nationalität abstamme. Allein der Nachweis der jüdischen Nationalität der Großmutter genüge nicht.
Bundesverwaltungsgericht | Termin: - Mit Google Toolbar gesendet
Montag, 14. November 2011
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