Nach seinem Urteilsspruch, nur wenig abweichend von der Forderung der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers einerseits sowie der von K.´s Verteidigerin Christiene Inselmann andererseits, erinnerte Steinhoff K. daran, dass er Glück gehabt habe
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Donnerstag, 19. Mai 2011
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